GRI-Standards bleibt Best Practice für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Schweizer Unternehmen
von Franziska Gumpfer
In der EU wie auch in der Schweiz machen rechtliche Vorschriften für eine wachsende Anzahl an Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Pflicht. Hat GRI-Standards als freiwilliger Standard trotzdem weiterhin Relevanz? Taktkomm ist klar dieser Meinung. Für Schweizer Unternehmen ist und bleibt GRI-Standards (noch) Best Practice.
Vor zwei Wochen ist die letzte Frist für Einsprachen rund um die neuen EU-Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung ESRS abgelaufen. Nach dem Inkrafttreten der rechtlichen Basis (CSRD) im Januar 2023 ist damit auch der Berichterstattungsumfang klar, den EU-Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden Schritt für Schritt in den nächsten Jahren offenlegen müssen.
EU senkt Messlatte
Die Entwürfe der ESRS legten die Messlatte ursprünglich noch sehr viel höher. Die deutlichen Korrekturen der EU-Kommission an den ESRS haben aber nun dafür gesorgt, dass die ESRS im Umfang praktisch identisch sind mit den GRI-Standards von 2021. Materiell ist nur ein bedeutender Zusatz verblieben, den die EU im Vergleich mit den GRI-Standards verlangt: Die Offenlegung des nachhaltigen Anteils am Umsatz, an den Geschäftsaufwendungen und Investitionen gemäss EU-Taxonomie.
Schweiz: Mit GRI-Standards 2021 das OR erfüllen
Für Schweizer Unternehmen bleiben die GRI-Standards von 2021 Best Practice. Unternehmen erfüllen mit einer Berichterstattung «in Übereinstimmung» mit GRI-Standards weitgehend die Anforderungen des Schweizer Obligationenrechts (Art. 964), die als indirekter Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsintitiative seit 2023 für kotierte Unternehmen sowie Banken und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitenden gelten. Gleichzeitig sind Unternehmen mit GRI-Standards bestens vorbereitet, wenn sie gemäss CSRD beispielsweise aufgrund grosser EU-Tochtergesellschaften ab 2026, einen Nachhaltigkeitsbericht nach ESRS veröffentlichen müssen.
GRI-Standards sind öffentlich kostenlos verfügbar und sehr praxisorientiert. Bis heute ist GRI-Standards deshalb weltweit der meistverbreitete Standard für freiwillige Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen.
Und die jüngst Standards veröffentlichten von IFRS/ISSB?
Für Schweizer Unternehmen sind die kürzlich von IFRS/ISSB als Erweiterung ihrer Buchhaltungsstandards definierten Vorgaben keine Alternative. Der Umfang der Offenlegungspflichten ist hier zwar deutlich kleiner, die Standards decken aber verschiedenste Themen nicht ab (wie zum Beispiel Korruption oder Arbeitnehmerbelange sowie die weitergehenden Transparenzpflichten bezüglich Mineralien und Metallen oder Kinderarbeit), über die gemäss Schweizer Obligationenrecht zu berichten ist. Best Practice sind solche Nachhaltigkeitsberichte auf keinen Fall.