CSRD als neue EU-Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU tritt am 5. Januar 2023 in Kraft
von Benedikt Gratzl
Am 21. Juni 2022 wurde vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament entschieden, dass die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) die bestehende EU-Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) ablösen soll. Mit der CSRD werden künftig viel mehr Unternehmen rechtlich verpflichtet sein, eine Nachhaltigkeitsberichterstattung zu machen. Die CSRD konkretisiert und erweitert den Berichtsinhalt umfassend. Ebenfalls wird eine externe Prüfung der Berichte zur Pflicht.
CSRD löst NFRD ab
Die Einigung für die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU steht: Die Richtline wurde im November 2022 formell vom Europäische Parlament verabschiedet und auch der Europäische Rat hat sie kurz darauf offiziell angenommen. Am 16. Dezember 2022 wurde die CSRD im Amtsblatt der Europäischen Union in den Amtssprachen der EU veröffentlicht und tritt damit am 5. Januar 2023 in Kraft. Die neuen Regeln müssen von den Mitgliedstaaten innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Nicht relevant für Schweizer Unternehmen? – Mitnichten!
Auch viele Schweizer Unternehmen werden von der neuen Richtlinie CSRD betroffen sein und müssen sich darum kümmern, wie sie diese Berichtsanforderung umsetzen. Denn der Richtlinie und Berichterstattungspflicht unterliegen ab Geschäftsjahr 2025 auch Schweizer Unternehmen mit Tochtergesellschaften in der EU, sofern zwei der folgenden Grössenkriterien für sie zutreffen: 250 Mitarbeitende, 40 Mio. EUR Umsatzerlös, 20 Mio. EUR Bilanzsumme. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Unternehmen an der Börse kotiert ist oder nicht.
Vieles in Bewegung - CH: Umsetzungen per 2023/2024; EU: Umsetzungen ab 2024/2025
Im Bereich der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zeichnen sich viele Veränderungen ab. Die EU ebenso wie die Schweiz überarbeiten ihre rechtlichen Vorschriften. Die Richtlinien für die Fortschrittsberichterstattung (COP) nach UN Global Compact ist in Revision. Und auch GRI hat ihre Standards einem substanziellen Update unterzogen, nachdem in den letzten Jahren nur einzelne Themenstandards angepasst wurden. Jetzt steht auch der definitive Fahrplan der EU.
Bekannte Umsetzungstermine sind:
- der 1.1.2023 (GRI und COP)
- der 1.1.2024 (Schweiz: Bericht gemäss OR).
- der 1.1.2025 (EU: kotierte Unternehmen gemäss CSRD) bzw. der 1.1.2026 (EU: nicht-kotierte Unternehmen. auch grosse Tochtergesellschaften von Schweizer Unternehmen gemäss CSRD)
Übergeordnetes Ziel aller Vorgaben ist, die Transparenz und Verbindlichkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattungen von Unternehmen zu erhöhen.
Mit regelmässigen Updates wird Taktkomm über die wichtigsten Anpassungen informieren.
Taktkomm begleitet bereits heute diverse Unternehmen aus verschiedenen Branchen, die Ihren Nachhaltigkeitsbericht 2021 nach den neuen GRI Standards 2021 erstellen.