Neue EU-Standards für Nachhaltigkeitsberichte: Interoperationalität mit bereits bestehenden Richtlinien
von Franziska Gumpfer
Für viele Unternehmen stellt sich die Frage, ob ihre bisherige Berichterstattung bzw. der bis anhin gewählte Berichtsstandard mit den neuen EU-Richtlinien gemäss CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) kompatibel ist (sog. Interoperationalität). Die CSRD ist die gesetzliche Basis, welche die neuen EU-Offenlegungspflichten verankert und regelt. Die Rahmenbedingungen der Umsetzung und die genaueren Inhalte der Offenlegungspflichten werden in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definiert. Am 22. November 2022 wurden von der dafür eingesetzten European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) die Entwürfe der zwölf ESRS veröffentlicht und zur Genehmigung oder Revision an die Europäische Kommission übermittelt.
ESRS-Struktur folgt der ISSB
Zur Frage der Interoperationalität bestätigt die EFRAG in ihrem «EFRAG's Cover Letter» zu den Entwürfen vom 22. November 2022, dass die jetzt vorliegenden ESRS Entwürfe der gleichen Struktur (Governance-Strategy-Risk Management-Metrics and Targets) folgen, wie sie das International Sustainability Standards Board (ISSB) für die IFRS Sustainability Disclosure Standards (IFRS SDS) anwendet und wie sie erstmals von der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) vorgeschlagen wurde. Der ESRS Entwurf enthält jedoch Anpassungen im Hinblick auf die doppelte Wesentlichkeit und für ein effizientes Zusammenspiel zwischen den allgemeinen Angaben und den verschiedenen Themen, welche die ESRS gemäss der CSRD abdecken müssen.
Generell strebt die EFRAG an, dass die Unternehmen, welche die ESRS-Standards erfüllen, auch die ISSB-Standards erfüllen, um unnötige mehrfache Berichterstattungen zu vermeiden.
Und was ist mit den GRI Standards?
Die GRI Standards (Global Reporting Initiative) sind einer der meistverwendeten Berichtsstandards, wenn es um die Offenlegung zur Nachhaltigkeit geht. Die neueste Version der GRI Standards sind ab dem 1.1.2023 für alle nach GRI Standards erstellten Nachhaltigkeitsberichte verbindlich. Siehe auch hier.
GRI hat gestern bekanntgegeben, dass sie sich aktiv an der Entwicklung der ESRS beteiligt haben. Der Fokus lag dabei auf der Gewährleistung einer optimalen Interoperabilität zwischen den globalen GRI Standards, die sich auf die Wesentlichkeit der Auswirkungen konzentrieren, und den europäischen ESRS, die eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse verlangen.
Aktuell ist davon auszugehen, dass es eine gute Kompatibilität zwischen ESRS und GRI Standards geben wird. Wenn Schweizer Unternehmen ihre Berichterstattung also weiterhin nach GRI Standards machen oder heute auf GRI Standards ausrichten, dürften sie für die in Zukunft geforderte Erfüllung der ESRS profitieren.
GRI will dazu Anleitungen zur Anwendung ihrer GRI-Berichtspraktiken geben und Prozesse definieren, um auch die ESRS-Anforderungen zu erfüllen. Diese Anleitung soll eine detaillierte Zuordnung der Angaben aus beiden Standards umfassen. Die Anleitung soll dann veröffentlich werden, wenn die Europäische Kommission ihre endgültigen Standards veröffentlicht.
Vieles in Bewegung - Umsetzungen per 2023/2024
Im Bereich der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zeichnen sich viele Veränderungen ab. Die EU ebenso wie die Schweiz überarbeiten ihre rechtlichen Vorschriften. Die Richtlinien für die Fortschrittsberichterstattung (COP) nach UN Global Compact ist in Revision. Und auch GRI hat ihre Standards einem substanziellen Update unterzogen, nachdem in den letzten Jahren nur einzelne Themenstandards angepasst wurden.
Bekannte Umsetzungstermine sind der 1.1.2023 (GRI und COP) und der 1.1.2024 (Schweiz). Übergeordnetes Ziel aller Vorgaben ist, die Transparenz und Verbindlichkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattungen von Unternehmen zu erhöhen.
Mit regelmässigen Updates wird Taktkomm über die wichtigsten Anpassungen informieren.
Taktkomm begleitet bereits heute diverse Unternehmen aus verschiedenen Branchen, die Ihren Nachhaltigkeitsbericht 2021 nach den neuen GRI Standards 2021 erstellen.